In letzter Zeit häufen sich wieder die Meldungen über schwer verletzte Opfer von Betrunkenen an Bahn- und U-/S-Bahnsteigen. Erst heute meldete der Spiegel wieder einen Fall.
Im §211 StGB (Mord) heißt es:
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen (…) einen Menschen tötet.
Ich bin sicher niemand, der bei allem möglichen Scheiß härtere Strafen fordert. Meiner Meinung nach würde eine konsequente Anwendung der Strafregeln in den meisten Fällen vollkommen ausreichen.
Im Fall betrunkener U-Bahn-Schläger fordere ich aber pauschal eine Anklage auf versuchten bzw. vollendeten Mord. Es kann meiner Meinung nach nicht sein, dass jemand, der zur Befriedigung des Geschlechtstriebs (ein Trieb, wie der Name ja schon sagt) tötet, pauschal ein Mörder ist – jemand, der im Suff (und in den meisten Fällen weil er nicht allein ist und sich dabei geil vorkommt) einen anderen Menschen „ohne Grund“ schwer verletzt oder gar durch Schläge und Tritte gegen Kopf und Oberkörper tötet, aber mit Totschlag „davon kommt“. Da erschließt sich mir der tiefere Sinn überhaupt nicht und ich habe für alkoholisierte Prügelbolde in Bezug auf die Unversehrtheit menschlichen Lebens kein auch noch so geringes Verständnis.
[Update 03.06.2011/23:26]: Es scheinen zwei Gruppen aneinander geraten zu sein, die sich über das Design ihrer Vatertags-Bollerwagen stritten (Spiegel). Ganz davon abgesehen, dass das selbst im Suff ein lächerliches Thema ist, fiel mir in dem verlinkten Artikel auf (und ich zitiere):
Dann scheinen sich die Gemüter wieder beruhigt zu haben, die Gruppen sich zu trennen. Doch einer aus der Clique mit dem Einkaufswagen geht noch einmal auf Knut H. zu, der ihm den Rücken zudreht. Der 24-jährige Mann holt aus und schlägt H. mit der Faust in den Hals-Nacken-Bereich. Knut H. bricht zusammen.
Selbst wenn hier „ausnahmsweise“ einmal nicht auf einen am Boden liegenden eingeschlagen wurde, ergab sich eine letztendlich tödliche Verletzung (mit der man hätte rechnen können, wenn man auf die HWS schlägt), die durch einen gezielten Schlag von hinten auf den Kopf-/Nackenbereich mit einer offensichtlich ziemlichen Gewalt ausgeführt wurde. Somit ist zwar die Tathandlung und -intention als solche tatsächlich eine andere – und entsprechend wäre dies tatäschlich ein Fall für „Totschlag“ (man kann dem Täter tatsächlich die Absicht unterstellen, keine derart massive Verletzung hervorzurufen geplant zu haben – das ist nur meine Meinung). Meine geschilderte Ansicht in Bezug auf aggressive Betrunkene bleibt jedoch ansonsten bestehen.
(2) Mörder ist, wer
- aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,