Das Bundesverfassungsgericht hat einige Punkte des TKG für verfassungswidrig erklärt. Ich habe leider keine Primärquelle für die zitierten Aussagen des Herrn Wendt (zweite Quelle), seines Zeichens Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, gefunden; sollte er dies aber wirklich so von sich gegeben haben, gehört der ziemlich zügig aus seiner Gewerkschaft entfernt. Hat sich der BDK respektive sein Vorsitzender (ja auch berühmt für interessante Ansichten) eigentlich schon geäußert?