Nachrichtliche Wirtschaftsspionage durch Steuerfahnder

Wer erinnert sich an die Steuerdaten-CD aus der Schweiz? Die Schweiz, wie die taz berichtet:

Die Schweizer Justiz hat Haftbefehle gegen drei nordrhein-westfälische Steuerfahnder wegen deren Ermittlungen gegen Steuerflüchtlinge erlassen. Die Finanzbeamten sollen im Februar 2010 am Ankauf einer CD mit Daten deutscher Bankkunden in der Schweiz beteiligt gewesen sein. (…) Den Steuerfahndern wird von der Schweiz „nachrichtliche Wirtschaftsspionage“ vorgeworfen. Bei einer Einreise riskieren sie eine Verhaftung. (taz.de)

Man mag das anders sehen – ich finde das Vorgehen richtig. Zwar trifft es die falschen, einverstanden war ich mit dieser Ankauferei von geklauten Daten aber noch nie, weswegen ich die Konsequenz der schweizer Justiz hier vollkommen korrekt finde. Nicht korrekt finde ich, dass hier drei Beamte den Kopf für die verkorkste Politik hinhalten müssen. Immerhin gab es bisher keine großartigen Nachahmer, die mit Daten-CDs das schnelle Geld machen wollten… hoffen wir, dass es so bleibt.

Zum Thema „aber das BVerfG hat doch die Verwertung der Daten erlaubt“: Ja, hat es. Es gibt in Deutschland keine „Fruit of the poisonous tree“-Blockade wie anderswo. Da ging es aber um die Verwertbarkeit von Daten aus hm sagen wir „dubiosen Quellen“ und nicht darum zu erlauben, Daten zu klauen und „im Sinne der guten Sache“ auf eigene Tasche zu verkaufen.

Noch ein Link zur Süddeutschen Zeitung.