Bei Telepolis las ich einen kurzen Artikel zum Thema Rückverfolgbarkeit von Abstimmungsverhalten deutscher Bundestagsabgeordneter. Im Kontext der Rangeleien um elektronische Wahlhelfer/Wahlcomputer der letzten Jahre gab es eine Petition, die „namentliche Abstimmung statt Handzeichen“ als Wesensgehalt zum Thema hatte. Damit solle für den Wähler das Abstimmungsverhalten des eigenen Abgeordneten transparent werden und auch sichere und eindeutige Mehrheiten klar errechenbar sein.
Die Petition wurde abgelehnt. Und die Gründe sind spannend, wie dieser Blog-Artikel bei abgeordetenwatch.de zeigt. Lesenswert!