Der Unsinn mit den Massengentests (lawblog): Ich halte von denen schon lange nix mehr. Schon weil die „Freiwilligkeit“ scheinheilig ist. Wenn jemand „nein“ sagt, sagt derjenige nein – und dabei hat es zu bleiben, wenn kein konkreter Verdacht gegen ihn vorliegt. Und nein, „männlich, 16-35 und hat mal in Kiel gewohnt“ ist nicht konkret. Ganz davon abgesehen, dass (wenn das Suchraster nicht passt) auch der „Ausschluss der eigenen Person“ ziemlicher Tüddel als Erfolgsgarant sein dürfte: Schließt der Massengentest aus der Zielgruppe des Rasters alle außer einer Person aus (weil alle anderen hingehen), heißt das eben nicht, das diese letzte Person der Täter ist – vielleicht war der nämlich schon im ursprünglichen Raster nicht enthalten und daher gar nicht unter den angeschriebenen Personen. Suggestiver als unten zitiert gehts also kaum (vulgo: „Wenn Du nicht kommst, bist Du tatverdächtig; wenn alle anderen außer Dir kommen, bist Dus gewesen“). Zitat aus der Pressemeldung der Polizei:
Zu diesem Zweck erhalten über 3.000 Männer am 22. beziehungsweise 29. Mai einen Brief von der Kriminalpolizei mit der Bitte, an der Aufklärung der Tat mitzuhelfen und beizutragen, den Tatverdächtigen durch den Ausschluss der eigenen Person zu identifizieren. (Presseportal.de)
Schadet das Betreuungsgeld der Integration (Telepolis)? Natürlich – hätt ja keiner drauf kommen können (wobei das Argument schon in Richtung Hartz IV-Empfänger mal leise zu hören war).
Ausstieg aus EURATOM (Deutscher Bundestag, Telepolis)? Jo. Dafür.
Wichtigkeit von „nachfolgenden Generationen“ in der Regierung? Deutlich geringer als sie es später als ARBEITSKRÄFTE!!!!!11! sind (Link: Spiegel online). Gut, wissen wir nicht erst seit gestern, sprechen doch Betreuungsgeld, Bologna-Prozess und Co. eine deutliche Sprache.
Streit um rechtmäßige Megaupload-Daten (taz) – die US-Regierung soll „keinen Präzendenzfall wollen, dann könnten ja andere kommen“. Ja ach… was ist denn sonst wohl der Sinn daran, das jemand SEINE Daten von einem Hoster zurückhaben will? Wer „Urheberrechte schützen will“ und dafür mit der ganz großen Pranke zupackt, sollte damit rechnen MÜSSEN, dass die Generierung von Kollateralschäden verdammt teuer werden kann. Und nein, ich finde es nicht richtig, dass manch Mensch mit urheberrechtlich geschützten Werken anderer Kohle generiert. Wenn der aber allgemeine Hostingdienstleistungen anbietet, dann dürfen die von Kunden dort gespeicherten Daten nicht pauschal als „urheberrechtlich geschütztes und damit illegal veröffentlichtes Material“ gelten.
mySQL-Datenbank-Zugang ohne Passwort: Dumm gelaufen (heise.de).
EU-Datenschützer warnen vor Risiken intelligenter Stromzähler (heise.de): Versteh ich. Klarer Ansatz: Die Verbrauchsdaten (meinetwegen vom Zählerstand abgesehen) verlassen den Zähler nicht über $Schnittstelle, sondern AUSSCHLIESSLICH über eine SD-Karte oder vergleichbares. Am besten wird der Kram auch gleich NUR auf der gespeichert. Vorteil: Ohne Zugriff auf den Zähler geht nix. Vorteil: Steckt der Benutzer die SD-Karte seines Zählers in den Rechner (und hat dafür ein Zeitfenster von 15-30 Minuten), kann er mit einer Software auf seinem PC (meinetwegen in Java im Browser) eine Auswertung bekommen und mit Klick auf den Knopf „ja ich möchte ein verbrauchsbezogenes Angebot von meinem Energieversorger erhalten und stimme der Übermittlung meiner Zählerdaten an $Versorger hiermit ausdrücklich zu“ dafür sorgen, dass er allen Komfort und die automatischen Beratungsmöglichkeiten nutzen kann, wann immer ER es möchte. So einfach ist Datenschutz ;).