Das alte Lied der SCHUFA

Der NDR hat einen Bericht zur SCHUFA und ihren Scoring-Verfahren verfasst. Hintergrund sind ein Verfahren vorm Bundesgerichtshof (prinzipiell „nur“ wegen einer Verwechslung bei der SCHUFA-Abfrage mit negativen Konsequenzen für die Betroffene) und dessen Entscheidung, es handele sich bei den verwendeten Scoring-Verfahren um Geschäftsgeheimnisse. Die Konsequenz aus der ganzen Nummer ist eine Klage vorm Bundesverfassungsgericht – dabei ist der Ausgang einerseits fraglich, andererseits sind es die Folgen einer Veröffentlichung des Scoring-Verfahrens auch: Die Geheimhaltung des Algorithmus ist Basis für eine Stabilität der Bewertung. Lägen die Berechnungsvorschriften offen, könnte das Ergebnis durch das eigene Verhalten manipuliert werden.

Hier sehe ich allerdings deutliche Parallelen zu Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung und Co.: Es ziehen Vermeidungstaktiken in den Alltag ein und die freie Entfaltung eines Menschen wird beeinträchtigt. Das ist bei unklarem Algorithmus ebenso zu erwarten, vermutlich in größerem Ausmaß als bei Offenheit desselben. Von diesem Aspekt abgesehen halte ich es allerdings auch persönlich für notwendig, die Methoden und Verfahren der SCHUFA zu hinterfragen: Für Umzüge kann man manchmal nichts, dass ein Bankkonto bei einer lokalen Bank dann mitzieht, erschließt sich prinzipiell – warum das negativ in eine Statistik eingehen soll, erschließt sich nur bedingt. Es ist aber auch nicht klar, ob und wie es denn überhaupt einzieht. Große Fragezeichen also. Vielleicht hört nach einem Urteil einfach mal die gefühlte Wichtigkeit der SCHUFA-Auskunft auf, eventuell würde durch eine Veröffentlichung der Berechnungen sogar die Anerkennung und Akzeptanz steigen.