Heise.de: Nachfolgeregelung für den „Schultrojaner“ stößt auf Widerstand
Der Dummfug (Auszüge aus dem verlinkten Artikel, gekürzt):
Das analoge Kopieren von Lehrmaterial bleibt damit im Rahmen einer Pauschalabgabe erlaubt; digitale Vervielfältigungen sind dagegen verboten. Die Länder haben sich zudem verpflichtet, bestenfalls durch technische Maßnahmen sicherzustellen, dass die unerlaubte Verbreitung digitalisierter Unterrichtsressourcen möglichst unterbleibt.
Klartext: Hochwertige Papierkopie erlaubt, krampige PDF-Datei nicht.
Die Lehrer seien auf die „Digitalisate“ dringend angewiesen, da die traditionellen Schulbücher oft völlig überaltert seien und sonst moderne Medien wie Whiteboards oder virtuelle Klassenzimmer nicht genutzt werden könnten.
Klartext: Moderne Medien und alte Rechtsnormen sind schwierig zu kombinieren. Außerdem können moderne Anschaffungen nur parallel zu aber nicht mit alten Medien wie Büchern respektive deren Inhalten genutzt werden. Auf der digitalisierten Buchseite zeigen geht nicht, die Kinder wichtige Teile einer Doppelseite auf dem Whiteboard markieren lassen – auch nicht.
Den Einsatz einer Plagiatssoftware sowie die Androhung automatischer disziplinarischer Konsequenzen bei Verstößen gegen die Vorgaben des Gesamtvertrags lehnt der Verband dagegen entschieden ab.
Kann ich verstehen, dass die das ablehnen. Tue ich auch. Was bei Doktorarbeiten sinnvoll und richtig ist, muss im Schulalltag ebendies noch lange nicht sein. Dabei spricht nichts dagegen, dass Lehrer grundsätzlich an Recht und Gesetz (und damit auch Urheberrechte und Vergütungen) gebunden sind. Es wäre aber sinnvoll, nicht mit Disziplinarmaßnahmen zu kontern, sondern gemeinsam gang- und realisierbare Lösungen zu erdenken und umzusetzen.
Das niedersächsische Kultusministerium kann die Aufregung nicht verstehen. Alle Landesbediensteten hätten sich an die geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu halten, betont die Regierungseinrichtung gegenüber der NOZ.
Ähmja… genau. Ich schlage vor, eine Software zu entwickeln, die die Kompatibilität von Rechtsnormen, Verwaltungsvorschriften und Dienstanweisungen prüft und dann (natürlich nur virtuell in Form eines dünnen oder dicken Blitzes) Stromschläge austeilt, wenns nicht passig ist.
Ob eventuell doch noch Schultrojaner auf PCs und Server von Bildungseinrichtungen aufgespielt werden, ließ das Ministerium offen. Es obliege allein den Rechteinhabern, eine solche Technik gegen unlizenzierte Kopien bereitzustellen, heißt es in Hannover. Die Software müsste vor einem Einsatz aber mehrere Bedingungen erfüllen. So dürften etwa keine personenbezogene Daten an die Rechteinhaber oder die Schulverwaltungen übermittelt werden. Die Schulträger müssten das Programm ferner freigeben.
Ja ähm, da hatten wir doch mal die Frage, warum sich die Landesregierungen von Rechteverwertern Software auf den Rechnern ihrer Untergebenen aufdrücken lassen, oder täusche ich mich da? Und was passiert, wenn „phone home“-Software irgendwo installiert wird, wissen wir doch eigentlich mittlerweile zu Genüge…
Fazit: Ich bin FÜR angemessene Vergütung der Urheber. Und ich bin GEGEN die Überwachung und „automatische Disziplinierung“ von Lehrkräften. Und ich bin mir sicher, dass diese Meinung kein Widerspruch in sich ist.